Euch ist das Zeltlager an der Bockhornhütte selbst ans Herz gewachsen oder Ihr kennt das Zeltlager als Eltern, Freunde oder Familie?

Nadja Klett

Gründerin &
1. Vorsitzende

Viele Jahre gab es nur die Idee, dann wurde es Wirklichkeit. Im Herbst 2017 haben wir den Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V. gegründet zur finanziellen Unterstützung der beiden Zeltlager LagerLEBEN und LagerFEUER.

Als ehemalige langjährige Lagerleiterin, mit dem Herzen am Bockhorn, ist es mir ein Anliegen, die derzeitigen Teams zu unterstützen. Weitere Mitstreiter konnte ich gewinnen, die ebenfalls viele tolle Erinnerungen und Eindrücke vom Zeltlager an der Bockhornhütte in sich tragen.

Der Verein ist beim Finanzamt Pforzheim als gemeinnützig anerkannt.

Um die Zeltlager attraktiv für die Zukunft erhalten zu können, müssen immer wieder Investitionen am Inventar getätigt werden. Der Förderverein möchte außerdem eine finanzielle Stütze sein für die Weiterbildung der ehrenamtlichen Teamer, denn sie sind es, die für die Teilnehmer unvergessliche Programmpunkte vorbereiten, auf die Bedürfnisse eingehen und sich so manchem Problem stellen müssen.

Wir konnten bisher unterstützen:

Die Anschaffung von neuen Teilnehmerzelten, sowie die Zeltplane des Essenszeltes, außerdem wurden 2019 die kompletten Festzelt-Garnituren zum Essen durch neue ersetzt – denn auch am Bockhorn isst das Auge mit!

Das Jahr 2020 war für uns alle von der Corona-Pandemie gezeichnet und es konnten in diesem Sommer keine Zeltlager stattfinden. Wir sammelten fleißig weiter und konnten dann 2021 ein weiteres Aufenthaltszelt ermöglichen, für mehr Abstand der Gruppen. Weitere kleinere Anschaffungen für die Küche und die Bockhorn-Disco konnten wir übernehmen.

2022 hat für alle Fußballbegeisterten am Bockhorn eine neue Ära begonnen, denn jetzt gibt es Dank des Fördervereins Fußballtore mit Netz. Auch die Küche durfte sich freuen über zwei Thermo Behälter (je 50 Liter) um Speisen warmzuhalten, die beliebten Gesellschaftsspiele konnten in neue Aufbewahrungskisten verstaut werden und die Musikbegeisterten sind begeistert von der Party-Lautsprecherbox (Auch der Spühldienst macht so deutlich mehr Spaß!).

In jedem Jahr legen wir gemeinsam mit der Gesamtlagerleitung fest, für welche Anschaffungen wir uns starkmachen wollen. Dabei ist uns wichtig, dass auch in Dinge investiert wird, die den Kindern und Jugendlichen direkt zum aktiven Gebrauch während der Zeltlager zur Verfügung stehen wie Spiel- und Jongliermaterialien, Chillernetz und Outdoor-Aktiv-Spiele.

Das Kinder- und Jugendzeltlager des Schwarzwaldvereins existiert seit über 5-Jahrzehnten und findet jährlich mit zwei Lagern in den Sommerferien statt. Für viele der rund 140 Kinder im Alter zwischen 10 und 15 Jahren und für die ehrenamtlichen Teamer, ist das Zeltlager das Highlight des Jahres. Den Kindern unsere wertvolle Natur näherzubringen, gemeinsam Spaß zu haben und den Umgang unter Freunden zu pflegen – das sind Werte, die abseits vom Alltagsstress vermittelt werden!

Der Förderverein finanziert seine Projekte ausschließlich über die Mitgliedsbeiträge und durch Spenden. Je mehr Freunde des Zeltlagers dem Verein beitreten oder spenden, desto besser können wir das Kinder- und Jugendzeltlager des Schwarzwaldvereins unterstützen.

Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Bis 300 € genügt eine Kopie des Kontoauszuges als Nachweis, für Spenden über 300 € erhaltet ihr selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.

Wenn Ihr eine Spendenbescheinigung wünscht, teilt uns Eure Daten bitte per E-Mail mit.

Beitrittserklärung (PDF)

(Bitte Ausdrucken, ausfüllen und abschicken)

Kontakt zum Förderverein:
Vorsitzende Nadja Klett
Telefon: +49 7082 940399

Hauffstraße 4
75305 Neuenbürg-Arnbach

E-Mail: foerderverein@zeltlager-bockhorn.de

Spenden

Wir freuen uns über jede Spende. Überweist einmalig oder per Dauerauftrag, einen Betrag Eurer Wahl.

Es können hier auch spezielle Bereiche bedacht werden, wie z.B. der neue Jugendbus, die Küche oder für Infrastrukturprojekte. Schreibt es einfach in die Betreffzeile der Überweisung und Euer Beitrag kommt zielgerichtet an.

Bankverbindung:
Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V.
IBAN: DE25 6665 0085 0008 9688 53
BIC: PZHSDE66XXX

Der/Die Unterzeichner/in beantragt hiermit seine/ihre Aufnahme in den Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V. und erkennt durch das Absenden des Formulars dessen Satzung an. Ein Exemplar der Satzung kann bei der Vorstandschaft beantragt oder oben eingesehen werden.

Ich ermächtige den Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V. , Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V. von meinem Konto eingezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e. V.
Hauffstraße 4, 75305 Neuenbürg
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE03ZZZ00002068440
Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt

Die Beitrittserklärung benötigt keine Unterschrift und bekommt erst Rechtsgültigkeit, wenn der Antrag von der Vorständin oder der Kassiererin des Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V. schriftlich in Form einer E-Mail bestätigt wurde.

 

Datenschutzinformationen „Mitgliedsformular Förderverein Zeltlager Bockhornhütte“

Für eine ordnungsgemäße Datenpflege der Mitglieder ist es erforderlich, persönliche Daten zu erfassen. Dies sind Name, Adresse, Geburtsdatum, sowie Telefonnummer, Mailadresse. Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen dieser Adressdaten unverzüglich dem Förderverein mitzuteilen. Ferner werden bei Veranstaltungen oder gemeinsamen Aktivitäten Fotos vom Förderverein bzw. der Presse gemacht. Mit dem Abschluss der Mitgliedschaft im Verein ist das Einverständnis verbunden, dass Bilder in der Presse und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht werden dürfen.

1. Name & Kontaktdaten des für den Datenschutzverantwortlichen
Verantwortlich i.S.d. DS-GVO: Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V., vertreten durch die Vorständin
(Nadja Klett, Telefon: +49 7082 940399, Hauffstraße 4, 75305 Neuenbürg-Arnbach, Telefon: +49 7082 940399, E-Mail: foerderverein@zeltlager-bockhorn.de)

2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Der Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V. verarbeitet i.d.R. folgende personenbezogene Daten:

  •  Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Anschrift,
    Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) und Geburtsdatum, verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Verwaltung und Abrechnung des Mitgliedsbeitrages wird die Bank- und
    Kontoverbindung der Mitglieder verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Außendarstellung und zur Berichtserstattung im Zusammenhang mit Veranstaltungen werden Bilder der Mitglieder in den üblichen lokalen, regionalen sowie überregionalen Print- und digitalen Medien (Internet) veröffentlicht. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. Abs. 1 lit.f. DS-GVO soweit ein berechtigtes Interesse der Förderverein Zeltlager Bockhornhütte e.V. an der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung besteht; im Übrigen Ihre gesonderte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
  • Zum Zwecke der Vereinsorganisation und der Berichtserstattung über Veranstaltungen sowie
    Eigenwerbung werden Informationen und Werbung an die E- Mail-Adresse der Mitglieder versendet.
    Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.

3. Speicherdauer
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange dies zur Erfüllung unserer
vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Wir löschen Ihre Daten, wenn das
Mitgliedsverhältnis beendet ist, sämtliche wechselseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung z.B. aufgrund zum Nachweis öffentlicher Zuwendungen, bestehen.

4. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten
Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an unser Kreditinstitut zum Zwecke des Bankeinzugs. Die
weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet
werden. In bestimmten Fällen sind wir gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten an anfragende staatliche Stellen zu übermitteln.

5. Betroffenenrechte
Bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen, unter den in den Artikeln jeweils
genannten Voraussetzungen, die nachfolgenden Rechte zu:

  •  das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)
  • das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO),
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO),
  • das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO),
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DS-GVO)
  • das Recht, eine gesondert erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht berührt. Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz- Aufsichtsbehörde z.B. beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg zu.